Erneuter Fall von Tularämie (Hasenpest) im Kreis Kleve
Nachdem Anfang Dezember über einen Fall von Tularämie im Kreis Kleve berichtet wurde, ist nun ein weiteres erkranktes Tier im Stadtgebiet von Kleve bekannt geworden.
Tularämie ist eine meldepflichtige Zoonose
Tularämie ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die hauptsächlich bei Nagetieren und Hasenartigen auftritt. Bei der Erkrankung handelt es sich um eine sogenannte Zoonose, also eine, auf Menschen übertragbare Krankheit. Der Verlauf der Tularämie kann bei Menschen lebensbedrohlich sein. Unbehandelt verläuft die Infektion bei rund einem Drittel der Fälle tödlich. Es handelt bei der auch als Hasenpest und Nagerpest bezeichneten Infektionskrankheit um eine meldepflichtige Erkrankung.
Infektionswege
Hauptüberträger sind Parasiten wie Zecken, Mücken, Flöhe, Läuse usw. Hauptwirte sind Hasen Kaninchen, Nagetiere wie Eichhörnchen, Ratten, Mäuse und seltener auch Geflügel und Haustiere.
Die Übertragung auf den Menschen kann z.B. auf folgenden Wegen stattfinden:
- Kontakt mit infizierten Wirten (Schlachten, Aufbrechen, Häuten…)
- Kontaminiertes Wasser
- Inhalation von belastetem Staub in Heulagern, Futtersilos usw.
- Fleischverzehr infizierter Tiere ohne Garung mit ausreichenden Temperaturen
Erkennbar ist die Tularämie z.B. an Schwellungen der Milz und der Lymphe. Auch das lebende Tier ist in der Spätphase auffällig träge und ggf. ohne Fluchtverhalten anzutreffen. Solche Tiere dürfen auf keinen Fall in die Lebensmittelkette gegeben werden und sind dem Veterinäruntersuchungsamt zu melden.
Vorsicht bei der Verarbeitung des Fleisches und der Schlachtabfälle ist dringend angeraten. Der Verzehr von durchgegartem Fleisch ist allerdings nicht bedenklich.
Bildquelle: Jetti Kuhlemann / pixelio.de