Luftdruckwaffen

Als Luftdruckwaffen werden drei unterschiedliche Systeme bezeichnet. Die eigentlichen Luftdruckwaffen – egal ob Luftdruck-Kurzwaffe oder Luftdruck-Langwaffe sind solche, die die Luft in einem Kolben vorkomprimieren und bei Betätigung des Abzugs ein Ventil öffnen, so dass die expandierende Luft das Geschoss antreibt.

Ein weiteres System verwendet vorkomprimierte CO2-Patronen (Kohlendioxyd). Luftdruckwaffen, die diese Technik einsetzen werden als Druckgaswaffen aber auch als CO2-Waffen bezeichnet.

Ein drittes System nutzt eine Federspannung um einen Kolben zu beschleunigen, der die Luft vor sich hertreibt. Luftdruckwaffen mit dieser Technik werden als Federdruckwaffen bezeichnet.

Munition für Luftdruckwaffen

Bei der Munition von Luftdruckwaffen handelt es sich streng genommen nur um Projektile, da keine Ladung vorhanden ist. Die meistgeschossene Munition ist das „normale“ Diabolo – also das mit Flachkopf und zwar im gängigsten Luftdruck-Kaliber 4,5mm / .177. Daneben gibt es Rundkopf-Diabolo und Spitzkopfdiabolo – sowie weitere Varianten und Jagd-Diabolo wie den Hohlspitzdiabolo. Außerdem gibt es Diabolo neben dem klassischen Blei auch in unterschiedlichen Materialien wie Zinn, Kunststoff und Kombinationen aus mehreren Materialien. Diabolos werden aus gezogenen Läufen geschossen. Außerdem gibt es Rundkugeln. Diese werden hauptsächlich für glatte Läufe verwendet, können aber auch für gezogene Läufe eingesetzt werden. Die Projektile für Luftdruckwaffen unterliegen übrigens nicht den Bestimmungen des Waffenrechts.

Luftdruckwaffen und Waffenrecht

F-KennzeichnungAuch Luftdruckwaffen unterliegen in Deutschland dem Waffenrecht. Eine entscheidende Eigenschaft bei der Kategorisierung von Luftdruckwaffen ist die Mündungsenergie. Luftdruckwaffen mit bis zu 7,5 Joule Mündungsenergie sind erlaubnisfrei. Dies bedeutet, dass Personen mit Vollendung des 18. Lebensjahres solche Waffen erwerben und besitzen dürfen. Schießen mit diesen Waffen ist auch auf eingezäunten (Amtsdeutsch umfriedeten) privaten Grundstücken erlaubt. Sicherzustellen ist allerdings, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Das Führen der erlaubnisfreien Waffen ist allerdings verboten.

Luftdruckwaffen, die mehr als 7,5 Joule Mündungsenergie erzeugen, sind erlaubnispflichtig und müssen demnach nach der Erteilung der Erlaubnis in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.


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